Aktuelle Meldungen aus dem Bürgerhaus
Bürgerhaus Neumarkt
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Fischergasse 1, Rathaus IV
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Nach langem Ringen hat der Bundestag am 11.06.2021 das Lieferkettengesetz verabschiedet. Ein erster wichtiger Schritt in Richtung verbindlicher menschrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen.
Gemeinsam mit 125 Organisationen, mehr als 30.000 Lieferkettenbriefen von Bürger*innen, und 222.222 Petitionsunterschriften hatten auch 74 Kommunen mit insgesamt rund 11,8 Millionen Einwohner*innen bundesweit mit der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ für die Verabschiedung des Gesetzes sowie für Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess gekämpft. Zu den Unterzeichnerkommunen der Resolution gehören die Landeshauptstädte Bremen, Mainz, Hannover, München und Großstädte wie Bonn, Dortmund, Heidelberg, Köln, Nürnberg und 7 Berliner Bezirke. Auch die Hauptstadt des Fairen Handels 2019, die Stadt Neumarkt i.d.OPf,. war von Anfang dabei. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin koordinierte die bundesweite Aktion.
Hier geht es zur Liste der Zeichnungskommunen!
„Die öffentliche Hand muss als Vorbild vorangehen und ihre Markmacht beim Einkauf nutzen, um soziale, menschenrechtskonforme und ökologische Standards einzufordern. Bremen setzt sich seit langem für Fairen Handel und nachhaltige Beschaffung ein. Die Unterzeichnung der Resolution ist daher für uns ein folgerichtiger Schritt, mit dem wir auch ein politisches Signal an die Bundesebene senden, dass ein starkes Lieferkettengesetz dringend notwendig ist“ kommentierte der Bremer Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) die Resolution.
Ohne Zweifel stellt das Gesetz einen Paradigmenwechsel dar. Denn mit dem Gesetz erkennt die Bundesregierung ihre staatliche Schutzpflicht zum Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten an und setzt endlich nicht mehr auf die Freiwilligkeit von Unternehmen. Damit ist das Gesetz ist eine Antwort auf die verheerenden Vorfälle, an denen deutsche Unternehmen in den letzten Jahren bei ihren Auslandsgeschäften direkt oder indirekt beteiligt waren. Insbesondere die starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung sind zu begrüßen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass NGOs und Gewerkschaften zukünftig leichter im Namen von Betroffenen klagen können.
„Doch mit der Verabschiedung ist nur der erste Schritt gemacht“, sagt Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg und greift damit die Kritik des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung auf. „In zentralen Punkten ist das Gesetz auch aus kommunaler Perspektive ein Kompromiss. So sieht es zwar Auswirkungen auf die öffentliche Beschaffung vor, indem Unternehmen, gegen die aufgrund der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten Bußgelder in bestimmter Höhe verhängt wurden, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen. Die hohen Schwellen bei den Bußgeldern, die zum Ausschluss führen sowie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit zunächst mehr als 3.000 und ab 2024 1.000 Mitarbeiter*innen verwässern die Regelung jedoch deutlich. So wird das Gesetz der Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung von Menschenrechten nicht gerecht.“
Daher wollen die Zeichnungskommunen der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettegesetz“ auch in Zukunft vorangehen und die öffentliche Vergabe als Durchsetzungsinstrument für soziale Ziele nutzen und proaktiv Kriterien und Nachweise zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einfordern!
Weitere Informationen: Was das neue Lieferkettengesetz liefert – und was nicht - Hier geht es zur Analyse der Initiative Lieferkettengesetz!
Kontakt zur Initative "Für ein starkes Lieferkettengesetz":
Frau Helena Jansen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Koordinatorin für Kommunale Entwicklungspolitik
Frankfurter Allee 35
10247 Berlin
Tel. 030 – 90 298 4439
E-Mail: Helena.Jansen@ba-fk.berlin.de
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